Guide · 2026
Motorrad-, Roller- und E-Trottinett-Ausweis in der Schweiz: der Guide 2026
Die Schweiz hat ihr eigenes Kategoriensystem für Zweiräder — anders als in der EU, und oft schlecht erklärt. E-Trottinett gedrosselt auf 20 km/h, Kat. M ab 14 Jahren, A1 für 125er, A beschränkt 35 kW als Pflichtdurchgang zum grossen Hubraum: hier die Regeln, wie sie sich aus den offiziellen Texten ergeben (VTS, VZV, ASTRA), mit den entsprechenden Modellen chinesischer Konzeption für jede Kategorie. Sorgfältig recherchiert und indikativ — im Zweifelsfall gelten jedoch die Angaben von admin.ch.
E-Trottinett: 20 km/h und präzise Regeln
Nach Schweizer Recht gilt das E-Trottinett als «leichter Motorfahrrad» (Art. 18 Bst. b VTS): Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h im rein elektrischen Modus und ein auf 500 W begrenzter Motor. Die in der Schweiz legal verkauften Modelle — Xiaomi «CH-Edition», Segway-Ninebot Serie «D», NIU KQi — sind auf 20 km/h gedrosselt, im Gegensatz zu den europäischen Versionen mit 25 km/h, die auf Schweizer Strassen nicht zulässig sind.
Alter und Ausweis: ab 16 Jahren ist kein Ausweis erforderlich; zwischen 14 und 16 Jahren ist der Ausweis Kat. M nötig (Quelle: Vorschriftenliste des ASTRA, astra.admin.ch, und Stadt Genf, geneve.ch). Weder Kontrollschild noch Fahrzeugausweis sind erforderlich, und ein Helm ist nicht obligatorisch — aber dringend empfohlen.
Wo fahren: gleiche Regeln wie für Velos (Art. 42 Abs. 4 VRV) — Radweg obligatorisch, sofern vorhanden (Art. 33 Abs. 1 SSV), sonst die Fahrbahn, nie das Trottoir. Vorgeschriebene Ausrüstung: zwei unabhängige Bremsen, Glocke, fest montierte weisse Beleuchtung vorne und rote hinten, Rückstrahler.
Kat. M: der Einstieg ab 14 Jahren
Der Ausweis Kat. M (Motorfahrräder) wird ab 14 Jahren mit einer Theorieprüfung erworben. Er umfasst die klassischen Motorfahrräder: 30 km/h im rein motorischen Modus, 45 km/h mit Tretunterstützung, Motor bis 1000 W (Art. 18 Bst. a VTS).
Diese Kategorie deckt auch die auf 25 km/h begrenzten elektrischen Stadtroller von Yadea oder Ecooter ab: zwischen 14 und 16 Jahren ist der Ausweis Kat. M erforderlich; ab 16 Jahren werden diese Fahrzeuge der Klasse «Motorfahrrad» gemäss den für ihre Unterkategorie geltenden Vorschriften gefahren — die genaue Typengenehmigung des Modells beim Verkäufer prüfen, sie bestimmt die anwendbare Regelung.
Kat. A1: der Schlüssel zu 125ern und E-Rollern
Der Ausweis Kat. A1 wird ab 16 Jahren erworben und berechtigt zum Fahren von Motorrädern und Rollern bis 125 cm³ und 11 kW. Seit der 2021 in Kraft getretenen Reform beträgt die obligatorische praktische Grundausbildung neu 12 Stunden (Quelle: BFU/bfu.ch und Schweizer Fahrschulen).
Dies ist die Königskategorie des chinesischen Marktes: Zontes 125 GK (CHF 3'990), QJ Motor SRT 125 DX (CHF 3'990) und Kove NK 125R (CHF 3'990) fallen thermisch in diese Kategorie. Elektrisch gehören auch die 45–100-km/h-Roller von NIU (NQiX 150 ab CHF 3'290) und die Super Soco von Vmoto zu dieser Sparte — der Importeur gibt die genaue Kategorie auf jedem Datenblatt an.
Kat. A beschränkt 35 kW, dann Kat. A: die Motorradsparte
Ab 18 Jahren berechtigt der Ausweis Kat. A beschränkt zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW mit einem Leistungsgewicht von höchstens 0,20 kW/kg. Diese seit 2021 auf die europäische Kategorie A2 abgestimmte Stufe ist zu einem Pflichtdurchgang geworden: der direkte Zugang zum unbeschränkten Ausweis Kat. A (früher ab 25 Jahren möglich) wurde per 1. Januar 2021 abgeschafft.
Der unbeschränkte Ausweis Kat. A wird nach 2 Jahren tadelloser Fahrpraxis in der Kategorie A beschränkt erworben. Gute Nachricht fürs Budget: Das chinesische Angebot deckt genau dieses Segment ab — CFMoto 450NK (34,5 kW, CHF 5'290), Zontes 350 R (29 kW, CHF 5'390), Kove 450 Rally (31 kW, CHF 8'990) oder Voge 625R in der 35-kW-Version (CHF 6'690) für Kat. A beschränkt; CFMoto 800MT und 1000MT-X, Voge 900DSX, Zontes 703 RR oder QJ SRK 800 RR für den vollen Ausweis Kat. A.
Zoll: der Schweizer Vorteil bei chinesischen Zweirädern
Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schweiz sämtliche Industriezölle abgeschafft — die Massnahme umfasst die Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, darunter Kapitel 87 (Fahrzeuge, einschliesslich Motorräder und Trottinette) (Quelle: BAZG, bazg.admin.ch, und SECO). Ein in China hergestelltes Zweirad unterliegt bei der Einfuhr somit nur der Schweizer Mehrwertsteuer von 8,1 %.
Ein Kontrast zur Europäischen Union: Diese wendet seit 2019 Antidumpingzölle von 10,3 bis 70,1 % und Ausgleichszölle von 3,9 bis 17,2 % auf in China hergestellte Elektrofahrräder an, im Januar 2025 um fünf Jahre verlängert (Quelle: Europäische Kommission, policy.trade.ec.europa.eu). Chinesische Motorräder und Trottinette sind von dieser Massnahme nicht betroffen — doch das Handelsklima EU-China bleibt volatil, während die Schweizer Politik stabil und zollfrei ist.
Welches chinesische Zweirad für welchen Ausweis: das Dashboard
Ohne Ausweis (ab 16 Jahren): Trottinette mit 20 km/h — Xiaomi E-Scooter 6 ab CHF 399, Segway-Ninebot F3 D, NIU KQi3 (Preis auf Anfrage). Zwischen 14 und 16 Jahren: dieselben mit Ausweis Kat. M.
Ausweis Kat. A1 (ab 16 Jahren): thermische 125er ab CHF 3'990 (Zontes, QJ Motor, Kove) und elektrische Roller von NIU ab CHF 3'290, Ecooter ab CHF 3'350.
Ausweis Kat. A beschränkt (ab 18 Jahren): CFMoto 450NK, Zontes 350 R/GK, Kove 450 Rally und 500X, Voge 625R und SR4 Max 350. Ausweis Kat. A: CFMoto 675SR-R bis 1000MT-X, Voge 800/900, Zontes 703 RR, QJ Motor 700/800 — alles zwischen CHF 7'690 und CHF 9'990, während die etablierte Konkurrenz oft über CHF 12'000 liegt.
Unser Vergleichstool listet jedes Modell mit seiner Ausweiskategorie, dem beim offiziellen Importeur geprüften Schweizer Preis und dem direkten Link zur Probefahrt oder zum Kauf.