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Guide · 2026

Elektrotrottinett legal in der Schweiz: die 20-km/h-Regeln und konforme Modelle (2026)

Das Elektrotrottinett ist in der Schweiz zu einem unverzichtbaren urbanen Verkehrsmittel geworden. Aber Achtung: Die Schweizer Gesetzgebung ist streng und unterscheidet sich von der der Europäischen Union. Um legal zu fahren, muss Ihr Trottinett auf 20 km/h begrenzt sein und sein Motor darf 500 W nicht überschreiten. In diesem Leitfaden erläutern wir die offiziellen Regeln aus der VTS und dem ASTRA und stellen Ihnen die konformen Modelle auf dem Schweizer Markt vor, insbesondere solche chinesischer Bauart.

Offizielle Regeln: 20 km/h und 500 W Maximum

Im Schweizer Recht wird das Elektrotrottinett als 'leichter Motorroller' (Art. 18 Bst. b VTS) eingestuft. Dies impliziert eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h im rein elektrischen Modus und einen auf 500 W begrenzten Motor. Modelle, die in der Schweiz legal verkauft werden – wie die Sondereditionen 'CH' von Xiaomi, die 'D'-Serie von Segway-Ninebot oder die NIU KQi – sind auf 20 km/h begrenzt, im Gegensatz zu europäischen Versionen mit 25 km/h, die auf Schweizer Strassen nicht konform sind.

Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit der Benutzer und Fussgänger zu gewährleisten und die Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Raum zu regeln. Jede Überschreitung dieser Grenzen setzt Sie Bussen und der Beschlagnahmung des Fahrzeugs aus. Es ist daher wichtig, vor dem Kauf die technischen Daten zu prüfen.

Konforme Trottinette sind in der Regel mit einer Konformitätsbescheinigung und einem Typenschild ausgestattet, das die Höchstgeschwindigkeit und die Motorleistung angibt. Stellen Sie sicher, dass diese Informationen klar sichtbar sind und der Verkäufer ein anerkannter offizieller Importeur ist.

Alter und Führerausweis: ab 16 ohne Ausweis, M-Ausweis zwischen 14 und 16

Eine der grossen Fragen betrifft den Führerausweis. Gute Nachricht: Ab 16 ist keine Bewilligung erforderlich, um ein Elektrotrottinett mit 20 km/h zu fahren. Jugendliche von 14 bis 16 Jahren müssen hingegen den M-Führerausweis (Motorroller) besitzen, der mit einer theoretischen Prüfung erworben wird.

Diese Unterscheidung ist wichtig: Sie bedeutet, dass 20-km/h-Trottinette einem breiten Publikum ohne bürokratische Hürden zugänglich sind. Das Tragen eines Helms ist zwar nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen.

Achtung: Im Gegensatz zu Elektrorollern mit Sitz (die seit Juli 2025 unter einer anderen Regelung bis zu 25 km/h erreichen dürfen) bleibt das Elektrotrottinett im engeren Sinn - ohne Sitz - unabhängig vom Alter der fahrenden Person auf 20 km/h begrenzt. Ein auf 25 km/h begrenztes Modell ist somit kein legales Trottinett in der Schweiz, auch nicht mit dem M-Führerausweis.

Wo fahren und welche Ausrüstung?

Elektrotrottinette unterliegen denselben Verkehrsregeln wie Fahrräder (Art. 42 Abs. 4 VRV). Sie müssen daher den Veloweg benutzen, wenn einer existiert (Art. 33 Abs. 1 SSV), sonst die Fahrbahn. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Für das Fahren mit einem Elektrotrottinett ist in der Schweiz gesetzlich keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben; eine private Haftpflichtversicherung wird jedoch dringend empfohlen, um Schäden gegenüber Dritten bei einem Unfall abzudecken.

Was die Ausrüstung betrifft, verlangt das Gesetz zwei unabhängige Bremsen, eine Glocke, feste weisse Beleuchtung vorne und rote hinten sowie Rückstrahler. Diese Elemente sind obligatorisch, um konform zu sein und Ihre Sichtbarkeit zu gewährleisten, besonders nachts.

Bei Nichteinhaltung dieser Regeln drohen Bussen. Es ist daher entscheidend, sich richtig auszurüsten und die Strassenverkehrsordnung zu respektieren, wie für jedes andere Fahrzeug.

Konforme Modelle: Xiaomi, Segway, NIU und andere chinesische Marken

Der Schweizer Markt für Elektrotrottinette wird von Marken chinesischer Bauart dominiert, die speziell für die Schweiz begrenzte Modelle anbieten. Zu den bekanntesten gehören Xiaomi (über Xiaomi Switzerland, mi-store.ch), Segway-Ninebot und NIU (über Mobilize/niumobility.ch). Diese Marken werden offiziell importiert und ihre Modelle entsprechen der Schweizer Gesetzgebung.

Die Preise variieren je nach Modell und Leistung. Zum Beispiel ist der Xiaomi E-Scooter 6 ab CHF 449 erhältlich, während andere Modelle wie der NIU KQi3 Pro auf den Websites der offiziellen Importeure 'Preis auf Anfrage' angeboten werden. Es wird empfohlen, die technischen Datenblätter zu konsultieren und die Konformität vor dem Kauf zu überprüfen.

Andere Marken wie Ecooter (importiert von ETRIX) oder Yadea (über Emovemotors) bieten in der Schweiz zugelassene Elektroroller an, aber aktuell keine Trottinette im Sortiment. Stellen Sie bei einem Trottinett stets sicher, dass das Modell für die Schweiz zugelassen ist, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einem Motor von maximal 500 W.

Vergessen Sie nicht, dass die Schweiz seit dem 1. Januar 2024 die Industriezölle auf Zweiräder abgeschafft hat, was diese Produkte noch erschwinglicher macht. Nur die Mehrwertsteuer von 8,1% fällt an, ein klarer Vorteil gegenüber der Europäischen Union.

Fazit: legal und sorgenfrei fahren

Zusammenfassend muss Ihr Elektrotrottinett in der Schweiz die 20-km/h-Grenze und die maximale Leistung von 500 W einhalten. Ab 16 ist kein Führerausweis erforderlich, aber zwischen 14 und 16 ist der M-Ausweis obligatorisch. Respektieren Sie die Verkehrsregeln und rüsten Sie sich richtig aus.

Wählen Sie ein konformes Modell von einem offiziellen Importeur, und Sie können Ihr Trottinett in völliger Ruhe geniessen. Chinesische Marken bieten ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis, und mit der Abschaffung der Zölle ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um sich auszurüsten.

Für weitere Informationen und zum Vergleich der Modelle konsultieren Sie unseren Vergleich auf SinoRide, der chinesisch designte Zweiräder in der Schweiz auflistet, mit geprüften Preisen und direkten Links zu offiziellen Importeuren.

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